Tierschutz wird in der Schweiz grossgeschrieben

Tierschutz wird in der Schweiz grossgeschrieben

Die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. In diesem und den dazugehörigen Verordnungen werden die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz geregelt. Dieses garantiert, dass die Tiere besonders artgerecht gefüttert und möglichst tiergerecht gehalten werden. Neben der Haltung und dem Umgang mit den Tieren sind auch die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Tierhaltenden gesetzlich klar definiert.

Vorbildliche Haltung
In der Schweiz sind Vollspaltenböden nicht mehr erlaubt, dieses Verbot ist weltweit einmalig. Ein definierter Anteil an Festboden sichert den Tieren bequeme Liegemöglichkeiten zu. Weiter profitieren Schweizer Schweine von einem guten Stallklima, mehr Platz als in anderen Ländern, natürlicher Beleuchtung und jederzeit Zugang zu Wasser und Beschäftigung. Bei warmen Temperaturen sind Abkühlungsmöglichkeiten Pflicht. 
Freies Abferkeln gibt es ausser in der Schweiz nur noch in Norwegen und Schweden. Muttersauen werden Heu und Stroh für den Nestbau zur Verfügung gestellt.
Männlichen Ferkel werden in der Schweiz ausschliesslich unter Narkose und vollständiger Schmerzausschaltung kastriert. 
Schweizer Hausschweine tragen Ringelschwänze. Im Gegensatz zum Ausland ist das Schwanz-Kupieren seit 2008 verboten und das Verbot wird konsequent umgesetzt

 

Maximale Bestandesgrössen
Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in der Schweiz werden in der Höchstbestandesverordnung die maximalen Bestandesgrössen definiert. Diese Vorgaben und der Markt regulieren die Bestände. Durchschnittlich leben in der Schweiz 50 Muttersauen und/oder 220 Mastschweine auf einem Betrieb.

Regelmässige Kontrollen
Zur Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen werden regelmässig Tierschutz-Kontrollen von unabhängigen Stellen durchgeführt.